Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Diese AGB wurden mit branchenüblichen Standardwerten vorausgefüllt und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte vor dem Einsatz anwaltlich oder durch die IHK prüfen lassen – insbesondere die Regelungen zu Nutzungsrechten (Ziffer 7) und Haftung (Ziffer 10), da dies geschäftliche Entscheidungen sind.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Zeno Labs, Inhaber Felix Rosek (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Software-Entwicklung, KI-Lösungen, Beratung und damit verbundene Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete Leistung (z. B. Entwicklung eines Prototyps, einer Anwendung, KI-Agenten, RAG-/Wissenssystems oder einer Automatisierung). Maßgeblich ist der Umfang des einzelnen Angebots. Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung oder ein bestimmter Erfolg über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder per E-Mail erklärte Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und wird individuell pro Projekt vereinbart – als Pauschale oder nach Aufwand. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei längeren Projekten können Teil- bzw. Abschlagszahlungen vereinbart werden.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Zeiträume (z. B. ein Prototyp in rund 14 Tagen) sind Richtwerte und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

7. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Kunden die einfachen, dauerhaften, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Komponenten, Bibliotheken, Frameworks sowie allgemeines Know-how des Auftragnehmers bleiben hiervon ausgenommen; hieran wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks eingeräumt. Drittsoftware (z. B. Open-Source, KI-Modelle, Cloud-Dienste) unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten DSGVO-konform; Hosting und Verarbeitung erfolgen, soweit vereinbart, innerhalb der EU. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Mängel sind unverzüglich zu melden. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nicht abweichend geregelt.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Netto-Vergütung (Auftragswert). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Abnahme bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Support/Wartung) können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: Mai 2026